Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen an der Veranstaltung

Veranstaltung

Zukunftsforum 2021
Campus Nord, 21. August 2021

Veranstalter

Humboldt-Universität zu Berlin
Abt. VIII Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement
Unter den Linden 6
10099 Berlin

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme an der obenstehenden Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Internetseite „https://hi.converia.de/frontend/index.php?folder_id=271&page_ id=“.

1.3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia des Ticket-Partners, der Converia GmbH, möglich.

2.2. Die Absendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über die oben genannte Plattform des Ticket-Partners gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung als Vertragsannahme durch den Ticket-Partner bzw. Veranstalter zustande.  

2.3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Textformklausel.

2.4. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden der Reihenfolge des Eingangs nach berücksichtigt.

3. Gebühr

3.1. Die Teilnahme am Zukunftsforum 2021 ist unentgeltlich.

4. Rücktritt

4.1. Möchte der Teilnehmende an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt von der Anmeldung schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

5. Leistungen

5.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationsunterlagen und dem Anmeldeformular.

5.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Veranstaltungsprogramm kurzfristig inhaltliche sowie personelle Änderungen vorzunehmen, soweit dieses notwendig ist und der Gegenstand der Veranstaltung dadurch nicht grundlegende verändert oder eingeschränkt wird.  Änderungen werden unverzüglich auf der Veranstaltungshomepage unter „https://hi.converia.de/frontend/index.php?folder_id=268&page_id=“ bekannt gegeben.

5.3. An-/Abreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten.

5.4. Ein Anspruch auf Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen besteht nicht.

6. Absage der Veranstaltung / Terminänderungen

6.1. Bei zu geringer Teilnehmerzahl, aus anderen dringlichen Gründen, wie beispielsweise der kurzfristigen Nichtverfügbarkeit des Referenten oder der Referentin ohne Möglichkeit des Ersatzes, sowie insbesondere höherer Gewalt kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

6.2. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Vertragspartner über eine der bei den Buchungen genannten Kontaktmöglichkeiten (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren. Etwaige vergebliche Aufwendungen wie Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom Veranstalter nicht erstattet.

7. Hinweise zur COVID-19-Pandemie

7.1. Aufgrund der derzeit geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV) des Landes Berlin ist der Veranstalter verpflichtet, eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten zu führen, die der Veranstalter vier Wochen verwahrt und dann vernichtet. Weiterhin gelten die in der Eindämmungsverordnung verankerten Regeln zur Abstandspflicht und zum Tragen einer FFP2-Maske.

7.2. Erfolgt die Absage der Veranstaltung aufgrund offizieller Verbote, weil der Veranstalter hierzu infolge einer behördlichen Entscheidung (etwa eines Versammlungsverbotes aus Infektionsschutzgründen) gezwungen ist, liegt ein Fall der höheren Gewalt im Sinne des 6.1 vor. Der Veranstalter ist aufgrund einer offiziellen Anordnung außerhalb seines Einflussbereichs an der Durchführung gehindert. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmenden über eine der bei den Buchungen genannten Kontaktmöglichkeiten (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren. Etwaige vergebliche Aufwendungen wie Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom Veranstalter nicht erstattet.

7.3. Eine präventive Veranstaltungsabsage zum Schutze der Teilnehmenden vor COVID-19-Infektionen und zur Eindämmung des Verbreitungsrisikos stellt eine Absage aus dringlichen Gründen im Sinne des 6.1. dar. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmenden über eine der bei den Buchungen genannten Kontaktmöglichkeiten (postalisch, per E-Mail, per Telefon) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren.. Etwaige vergebliche Aufwendungen wie Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom Veranstalter nicht erstattet.

7.4. Der Veranstalter ist berechtigt und verpflichtet auch kurzfristig Änderungen vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die auf Grundlage der jeweils geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV) des Landes Berlin erforderlich sind oder dem Veranstalter sinnvoll erscheinen.

8. Urheber- und andere Rechte

8.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

8.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen durch die Teilnehmenden sind nicht gestattet.

9. Bildmaterial/Fotografien

9.1. Das Herstellen von privaten oder gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Teilnehmenden ist im Rahmen der Veranstaltung grundsätzlich untersagt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit des Erhalts einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, seine Genehmigung von der Vereinbarung eines an ihn zu zahlenden Entgeltes abhängig zu machen.

9.2. Zuwiderhandlungen gegen die Regelung können neben dem Ausschluss von der Teilnahme (12.) Schadensersatzansprüche zur Folge haben. 

9.3. Die Teilnehmenden willigen mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme an der Veranstaltung ein, dass der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte berechtigt sind, ihm Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Teilnehmenden ohne Vergütung für die abgebildete Person herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien eingeschlossen Printmedien, Internet, Social Media, auf Bild-, Ton-, Bildton-, oder Datenträgern, in Film- und Funksendungen, zur Bewerbung von Veranstaltungen, zur Sponsoring-Akquise und allen sonstigen Tätigkeiten des Veranstalters zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt unwiderruflich sowie inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt. Diese Rechte dürfen durch den Veranstalter zu vorstehenden Zwecken auch auf Dritte übertragen werden.

10. Haftung

10.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften für Schäden, die den Teilnehmenden entstehen, weder vertraglich noch außervertraglich.

10.2. Der Haftungsausschluss entfällt nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei sonstigen Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter, seiner gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen (sog. Kardinalpflichten), ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden und eine Summe von 5.000 Euro begrenzt.

11. Datenschutz

11.1. Die für die Veranstaltung (z.B. bei der Anmeldung zu der Veranstaltung) erhobenen Daten von Teilnehmenden werden vom Veranstalter ausschließlich zur Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke insbesondere zur Organisation, Durchführung und Nachbearbeitung der Veranstaltung gespeichert, verarbeitet und übermittelt.

11.2. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Teilnehmende:
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Teilnehmerdaten vom Veranstalter in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung im Sinne des 11.1. erhoben, genutzt und verarbeitet werden. Zudem willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Vorname, ggf. Institution) auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich angezeigt werden können.

12. Ausschluss von der Teilnahme

12.1. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z.B. Störung der Veranstaltung, Verstoß gegen urheber- oder fotorechtliche Regelungen (8./9.), Nichteinhaltung coronabedingter Anforderungen, von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen.

12.2. Durch einen Ausschluss vergeblich werdende oder anfallende Aufwendungen wie Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom Veranstalter nicht erstattet.

12.3. Im Übrigen gelten die allgemeinen hausrechtlichen Regelungen des Veranstalters.

13. Ergänzende Bestimmungen

13.1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass neben den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia der Converia GmbH ergänzend gelten und damit ebenfalls Bestandteil des Vertrages sind.

13.2. Diese sind unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: 

„http://express.converia.de/agb“

13.3. Sollten Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Converia GmbH im Widerspruch zu den Regelungen des Veranstalters stehen, gelten ausschließlich die Regelungen des Veranstalters.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

14.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

14.3. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Veranstalters.

Stand: 25. Mai 2021